Tafelhelfer stoßen an Grenzen.

03.08.2012 13:33

Vorsitzender Uwe Lampe sucht dringend Mitarbeiter – Keine Probleme mit Steuern.

HAZ/Von Kira Pieper. Der Springer Tafel fehlen ehrenamtliche Mitarbeiter. Der Arbeitsaufwand für die 50 Helfer der gemeinnützigen Organisation in springe nimmt jedoch stetig zu.

Springe.  „1200 Kunden hat die Springer Tafel und die Tendenz steigt“, sagt der Vorsitzende Uwe Lampe auf Anfrage des Deister-Anzeigers.  Doch die 50 Mitarbeiter stoßen jetzt an ihre Grenzen: Vier Tage die Woche helfen sie mehrere Stunden beim Abholen und Sortieren der Ware, dienstags und freitags werden die Lebensmittel schließlich an die Kunden ausgegeben. „Wir brauchen mindestens zehn zusätzliche Helfer“, sagt Lampe.

Viele Ehrenamtliche helfen seit Gründung der Tafel im Jahr 2008 mit. Die meisten seien laut Lampe im frühen Rentenalter. Einerseits sei das gut, weil vor allem Helfer mit Lebenserfahrung gefragt seien: „Es ist wichtig, dass sie gegenüber den Kunden den richtigen Ton treffen“, erläutert Lampe. Gleichzeitig werde für die älteren Helfer die Arbeit aber auch immer beschwerlicher. Denn die zu sortierende Ware nimmt zu: „Das Angebot ist so gut, dass wir ein Drittel unserer Waren an Bad Münder abgeben können“, sagt der Vorsitzende. Zwar freue sich die Tafel über die Spendenbereitschaft, aber es bleibe damit auch immer weniger Zeit für zwischenmenschliche Gespräche mit den Kunden.

In seiner Not hat Lampe jetzt Springer Vereine angesprochen von denen er sich Unterstützung erhofft: „Unter anderem habe ich dem Hausfrauenbund und den Landfrauen angeboten, bei ihnen über die Arbeit der Tafel zu referieren und anschließend für Fragen zur Verfügung zu stehen.“ Der Vorsitzende denkt auch an die Zukunft: Es sei auffällig, dass von 3000 Berechtigen nur ein Drittel zur Lebensmittelausgabe kommen. Vor allem der Anteil der Senioren sei gering. Lampe vermutet, dass viele von ihnen zu gebrechlich seien, um zu der Ausgabe an der Jägerallee zu kommen.  Mit mehr Personal könnten die Lebensmittel direkt zu diesen Kunden geliefert werden.

FINANZAMT
Steuern für gespendetes Brot?


In Sachsen wurde ein Bäcker vom Finanzamt aufgefordert, nachträglich 5000 Euro Steuern für gespendetes Brot zu bezahlen. Der Grund: Auch bei Lebensmittelspenden seien die Herstellungkosten zu versteuern. Tafelvorsitzender Uwe Lampe glaubt, dass es sich um einen Einzelfall handele. „Wir haben bislang keine Probleme mit Spenden gehabt“, sagt er. Anette Landfried, Leiterin des Finanzamtes Springe, bestätigte dies. kap

Hierzu der Originalartikel aus Spiegel-Online:

Fiskus greift sich Lebensmittel-Spender

Von Ann-Kristin Mennen

Bizarrer Streit mit dem Finanzamt: Ein Bäcker, der sein Brot an Bedürftige verteilte, anstatt es in den Müll zu werfen, musste plötzlich kräftig Steuern nachzahlen. Gehen den Obdachlosen-Tafeln jetzt die Brötchen aus?

Roland Ermer bezeichnet sich als ehrlich und gesetzestreu. Als das Finanzamt bei ihm vor der Tür steht, muss der Bäcker aus Sachsen nichts fürchten - glaubt er zumindest. Was der Bäckermeister nicht wusste: Er hatte sich des Schwarzspendens schuldig gemacht. Von den Tonnen an altem Brot und trockenem Gebäck, die er Bedürftigen schenkt, will der Staat auch noch ein paar Brocken haben: Sachspenden an gemeinnützige Organisationen unterliegen der Umsatzsteuer - Paragraf 3 des Umsatzsteuergesetzes. Bemessungsgrundlage sind die Herstellungskosten der Brötchen, die das Finanzamt mit der Hälfte des Verkaufspreises angesetzt hat. Und weil Ermer schon jahrelang unversteuerte Geschenke gemacht hat, muss er rückwirkend zahlen: Das macht zusammen 5000 Euro.

Bizarrer Streit mit dem Finanzamt: Ein Bäcker, der sein Brot an Bedürftige verteilte, anstatt es in den Müll zu werfen, musste plötzlich kräftig Steuern nachzahlen. Gehen den Obdachlosen-Tafeln jetzt die Brötchen aus?

Denn Kuchen auf der Müllkippe ist keine Leistung und ohne Leistung keine Steuern, erklärt Matthias Lefarth, Leiter der Abteilung Steuer- und Finanzpolitik beim Zentralverband des Deutschen Handwerks: "Werden Bedürftige dagegen mit Brötchen versorgt, dann ist das unzweifelhaft eine Leistung." 1000 Euro pro Jahr zahlt Roland Ermer jetzt dem Fiskus - für den von ihm erbrachten Dienst an der Gesellschaft. Wird er die Brötchen in Zukunft lieber wegwerfen? "Nicht eine Sekunde habe ich das in Betracht gezogen."

Andere schon. Berufskollegen, die von dem Fall Roland Ermer Wind bekommen haben, fürchten hohe Steuernachzahlungen. Einige Bäckereien haben bereits ihre Spenden bei den Tafeln eingestellt, berichtet der Bundesverband Deutscher Tafeln. Dessen Vorsitzender Gerd Häuser versucht seine Lieferanten zu beschwichtigen. Der Paragraf werde in der Praxis kaum angewandt, weil die Finanzämter die Essenspenden meist als wertlos einstuften.

Gute Tat ist teuer: Wer als Bäcker Lebensmittel spendet, muss Steuern zahlen

"Einige führen die Steuern ab, andere nicht", weiß auch Roland Ermer von seinen Berufskollegen. Auch von rebellischen Finanzbeamten hat Ermer schon gehört: "Die sagen, so einen Schwachsinn kontrolliere ich nicht." Für den Bäckermeister ist dieser Schwebezustand dennoch keine Lösung. "Das Gesetz ist Unsinn und muss geändert werden", fordert er.

Das sieht das Bundesfinanzministerium angeblich genauso: "Das Problem ist erkannt", sagt Pressesprecher Johannes Blankenheim. Allerdings handele es sich um europäische Vorgaben. "Wir arbeiten gemeinsam mit den anderen Ländern daran, dieses Problem zu beseitigen." Eine Lösung könne darin bestehen, den Wert der Ware nach Geschäftsschluss mit Null zu beziffern.

Bis es aber soweit ist, schlagen die Bäcker dem Finanzamt eben ein Schnippchen. Sie verschenken ihre Ware nicht länger, sondern verkaufen sie. Eine Lieferung Brot, Brötchen und Kuchen für einen Euro. Ein Sonderpreis für den guten Zweck. "Dann liegt die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei diesem symbolischen Euro und nicht bei den Herstellungskosten für die Brötchen", sagt Steuerexperte Lefarth. Er rät seinen Betrieben, auf diese Art und Weise der Spendensteuer zu entgehen. Geld zu nehmen ist in diesem Fall fürs Finanzamt offenbar seliger denn Gutes zu geben. Denn auf seine Vorprodukte wie Mehl, Zucker oder Hefe zahlt der Bäcker ebenfalls eine Umsatzsteuer. Und die zieht er später von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld ab. Wenn aber Materialien und ihre Produkte nicht verkauft, sondern verschenkt werden, gilt dieser sogenannte Vorsteuerabzug nicht. An sich logisch, findet Ermer - und trotzdem ungerecht: "Wenn ich das Essen wegwerfe, dann muss ich gar nichts bezahlen."

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